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Die folgenden Formulare werden Ihnen im Regelfall beim Erstgespräch vor Ort in der Praxis ausgehändigt oder vorab zugeschickt. D.h. normalerweise brauchen Sie diese Dokumente nicht herunterladen. In besonderen Situationen, z.B. wenn Sie als Sorgeberechtigte/r verhindert sind, beim Erstgespräch selbst in der Praxis zu erscheinen, kann es jedoch sinnvoll sein, dass Sie diese Dokumente zu Hause ausfüllen und uns per Fax, per Post oder durch Ihnen vertraute Personen, z. B. Familienangehörige oder Familienhelfer, zukommen lassen.

Schweigepflichtsentbindung

Schweigepflicht
Das in § 203 Strafgesetzbuch (StGB) strafrechtlich geschützte Patientengeheimnis lässt ein Offenbaren von Patientendaten nur zu, wennceine gesetzliche Befugnisnorm besteht oder der betroffene Patient in ein Offenbaren seiner Daten im Vorfeld eingewilligt hat.
Ist es notwendig Inhalte an Dritte weiterzugeben, kann dies nur mit einer schriftlichen Schweigepflichtentbindungserklärung durch den betroffene Patienten erfolgen.

Die Schweigepflichtsentbindung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erleichtert im Sinne des Kindes den Austausch mit öffentlichen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel dem Kinderarzt, der Schule oder Kliniken. Wenn Sie uns eine Schweigepflichtsentbindung erteilen möchten, können Sie diese downloaden, ausdrucken und ausgefüllt zum Erstgespräch mitbringen.

pdf-icon-small Formular zum Download:  Schweigepflichtsentbindung

Anamnesebogen
Der vollständig ausgefüllte Anamnesebogen ist Voraussetzung für das Erstgespräch. Er bietet uns viele nützliche Informationen. In unserem ersten Telefonat werden wir das Vorgehen besprechen.

pdf-icon-small Formular zum Download:  Anamnesebogen